Das Land Baden-Württemberg feierte 2007 sein 55-jähriges Bestehen. Eigentlich eine lange Zeit – verglichen mit der abwechslungsreichen Geschichte unserer Region aber nur ein kurzer Augenblick. Mit dieser Serie dokumentiert prisma die Geschichte unseres Bundeslandes von der Eiszeit bis heute.
Nach 1945 wurde der deutsche Südwesten zwischen den USA und Frankreich aufgeteilt. Entscheidend für die USA war die Autobahnverbindung Karlsruhe-Stuttgart-Ulm, um die Versorgung zwischen dem Hafen in Bremen über Frankfurt/Main und München aufrecht zu erhalten, und so verlief die Grenze zwischen den beiden Besatzungszonen mitten durch Baden und Württemberg entlang der heutigen A8.
Aus den traditionsreichen Ländern Baden, Württemberg und preußisch Hohenzollern entstand einerseits unter den Amerikanern in Nordbaden und Nordwürttemberg der Übergangsstaat Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart. Andererseits entwickelte sich unter den Franzosen aus dem Süden Württembergs und Hohenzollern zum einen das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen und zum anderen aus dem südbadischen Landesteil das Land Baden mit der Metropole Freiburg.
Diese drei Länder, die ohne Rücksicht auf soziale Verhältnisse willkürlich geteilt wurden, wollten weder die Regierung noch die Bevölkerung auf Dauer. In Württ.-Baden und Württ.-Hohenzollern sprach man sich rasch für einen großen Südweststaat aus, um u. a. den Südwesten als Wirtschaftsraum zu stärken, während (Süd-)Baden die Wiederherstellung der beiden südlichen Länder betrieb – hier hatte man Angst vor einem „schwäbischen Imperialismus“. Das größtenteils katholische Südbaden misstraute dem protestantischen Württemberg mit der Hauptstadt Stuttgart, das um Nordbaden (protestantisch-badisch-kurpfälzische Gebiete) erweitert worden war. Dort wollte man sich nicht von einer Regierung in Freiburg dominieren lassen, die als katholisch-hinterwäldlerisch wahrgenommen wurde. Württ.-Hohenzollern war daher der Mittler: Mit Oberschwaben und Hohenzollern mehrheitlich katholisch, aber verbunden mit dem protestantischen Raum um Tübingen, Reutlingen und Balingen.
Verhandlungen auf dem Neuffen im August 1948 scheiterten vor allem wegen schul- und kulturpolitischer Differenzen sowie wegen der ungeklärten Frage des Abstimmungsmodi für die vorgesehene Volksabstimmung. Mithilfe einer Sonderregelung im Grundgesetz (Art. 118) und eines darauf beruhenden Bundesgesetzes war dann der Weg für die Volksabstimmung und die Südweststaatlösung frei. 1950 wurde eine Probeabstimmung ohne bindenden Charakter durchgeführt, und während sich die Württemberger und die Nordbadener für den Südweststaat aussprachen, lehnten ihn die Südbadener ab.
Da sich die Regierungschefs nicht über den endgültigen Abstimmungsmodus einigen konnten, musste der Bund die Initiative ergreifen. 1951 beschloss der Bundestag ein Neugliederungsgesetz: Wenn in drei der vier zu bildenden Abstimmungsbezirke (Nordbaden, Südbaden, Nordwürtt., Südwürtt.-Hohenzollern) die Bevölkerung mehrheitlich für die Bildung eines Südweststaates stimmt, kommt er zustande.
Die Volksabstimmung 1951 brachte eine insgesamte Mehrheit von 69,7 % – nur in Südbaden wurde die Mehrheit nicht erreicht. Die gesetzlichen Bedingungen waren damit aber erfüllt und das Land Baden-Württemberg war geboren. 1970 kam es in Baden zu einer erneuten Abstimmung, und knapp 82 % stimmten für den Verbleib im „Ländle“.
Veröffentlicht:
Birgit Freihalter, „Die Entstehung von Baden-Württemberg nach 1945. Serie über die Geschichte Baden-Württembergs“ in: prisma – Das Kundenmagazin der Kreissparkasse Göppingen, Heft 02, 2008, S. 17.
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